Prüfungsordnung-VDH-

Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung für den Hundehalter (BH/VT)

Die nachstehenden Regelungen treten ab 1. Januar 2002 in Kraft und ersetzen die bisher bei den VDH-Vereinen/Verbänden gültigen Bestimmungen.

Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in bezug auf Durchführung und Verhalten der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und deren Beurteilung ist nachstehend genauer beschrieben. Die Vorschriften sind für alle Beteiligten bindend und alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen. Abweichend hierzu gilt, dass bei der BHA/VT die Überprüfung der Schussgleichgültigkeit ersatzlos entfällt, diese Prüfungsart daher auch nur berechtigt, den so geprüften Hund späterhin in der Sparte Agility vorzuführen, zur Vorführung in den Sparten FH, VPG und IPO ist der Nachweis der BH/VT erforderlich. Abnahmeberechtigt für die BH/VT und die BHA/VT sind ausschließlich VDH-Leistungsrichter, die auf einer Richterliste eines AZG- Mitgliedsvereines stehen. Die BHA/VT darf auch von VDH-Agility-Leistungsrichtern abgenommen werden. Das Prüfungsergebnis ist in dem entsprechenden Leistungsnachweis zu vermerken.

BH-Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie in einem der AZG (VDH-Fachausschuss VPG/Agility) angehörenden Verein/Verband abgelegt wurden.

Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung sind den Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben, sie sind nur durchzuführen, wenn der ausrichtende VDH-Mitgliedsverband Terminschutz erteilt hat. Die Mitgliedsverbände sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden.

Allgemeine Bestimmungen

Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung analog den Regelungen zum VDH-Hundeführerschein in einer termingeschützten Veranstaltung des Verbandes für das deutsche Hundewesen bereits erfolgreich abgelegt haben, oder die, die den behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen. Teilnehmer, die erstmalig in einer VDH-Begleithundprüfung starten und den entsprechenden Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden LR zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden. Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate. Um eine Begleithundprüfung durchführen zu können, müssen mindestens vier Hunde in der Prüfung vorgeführt werden. Ist die Begleithundprüfung mit anderen Sparten kombiniert, so haben mindestens 4 Teilnehmer (z. B. VPG, BH, RT) an den Start zu gehen. Die zulässige Teilnehmerzahl an einem Prüfungstag für einen Leistungsrichter (LR) variiert von 10 bis zu 15 Startern und richtet sich nach der Anzahl der zu prüfenden Abteilungen, die die Anzahl 30 nicht überschreiten darf. (Begleithundprüfung mit der Abnahme der schriftlichen Sachkundeprüfung zählt als 3 Abteilungen, ohne diese theoretische Prüfung sind es 2 Abteilungen.)

Unbefangenheitsprobe

Vor der Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummer und/oder Chip-Nummer erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung. Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Hunde, die bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren Prüfungsverlauf auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheitsprobe bestanden hat, im Laufe der Prüfung Wesensmängel, kann der Leistungsrichter den Hund von der Prüfung ausschließen und im Leistungsnachweis den Vermerk –
„Unbefangenheitsprobe/Verhaltenstest nicht bestanden“ – eintragen. Hunde, die im Teil A nicht die erforderlichen 70 % der Punkte erreichen, werden nicht zur Prüfung in den Verkehrsteil auf öffentliche Gelände mitgenommen.

Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ vom Richter bekannt gegeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70 % der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom Leistungsrichter als ausreichend erachtet wurden.

Das zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der Zucht-, Schau-, Kör- oder Ausstellungsordnung eines Mitglieds-verbandes des VDH. Die Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden. Jedes Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg der Prüfung in den Leistungsnachweis einzutragen.

Disziplinarrecht

Der Veranstaltungsleiter ist für die Gewährung von Ordnung und Sicherheit im gesamten Veranstaltungsgelände verantwortlich.

Der Leistungsrichter ist berechtigt, bei Nichtbeachtung von Ordnung und Sicherheit, die Veranstaltung zu unterbrechen oder zu beenden.

Grobe Verstöße des HF gegen diese Rahmenbestimmungen, gegen die PO, gegen die Regeln des Tierschutzgesetzes und gegen die guten Sitten können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Der LR hat in diesen Fällen an die zuständigen Verbands-/Vereinsgremien eine Meldung abzugeben. Von dort wird von den Beteiligten eine Stellungnahme angefordert, die dann zu Beschluss über eine Disziplinarstrafe führen kann.

Ein Ausschluss einer Person aus dem Verein/Verband kann in den jeweiligen Fachorganen publiziert werden.

Das Urteil des LR ist unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil kann die Verweisung vom Hundesportgelände und evtl. weitere Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. In begründeten Fällen, die sich nicht auf Tatsachenentscheidungen, sondern auf Regelverstöße des LR beziehen, ist eine Beschwerde möglich. Diese Beschwerde ist in schriftlicher Form beim zuständigen Verband/Verein einzureichen.

Sie kann nur über die Veranstaltungsleitung eingereicht werden und muss von dem Beschwerdeführer, dem 1. Vorsitzenden des Vereins und einem weiteren Zeugen unterschrieben sein. Diese Beschwerde ist innerhalb von 8 Tagen nach der Veranstaltung vorzulegen. Aus der Anerkennung einer solchen Beschwerde leitet sich kein Anspruch auf Revidierung des Leistungsrichter-Urteils ab. Videoaufzeichnungen gelten nicht als Beweise.

A) Begleithundprüfung auf einem Übungsplatz

Gesamtpunktzahl 60

Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der linken Seite gerade neben seinem HF mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe. Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt. In der Grundstellung steht der HF in sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht erlaubt. Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung verwendet werden. Körperhilfen des HF sind nicht gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug. Das Mitführen von Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht gestattet. Kann ein HF aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so hat er dieses vor Beginn der Prüfung dem LR mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des HF das Führen des Hundes an der linken Seite des HF nicht zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden.

Der LR gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Halt, Wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung des LR ausgeführt. Es ist jedoch dem HF gestattet, diese Anweisungen vom LR zu erfragen.

Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 Sekunden) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden.

Halsbandpflicht/Mitführen der Führleine

Aus versicherungstechnischen Gründen hat der HF während des gesamten Prüfungsablaufes eine Führleine mitzuführen. Dies schließt ein, dass der Hund entweder auch ständig das Halsband oder alternativ das Brustgeschirr tragen muss. Es sind handelsübliche Halsbänder und auch das Brustgeschirr gestattet. Verboten sind Halsbänder mit Stacheln, Krallen, Haken oder solche, an denen Elektroreizgeräte oder deren Attrappen angebracht sind bzw. Brustgeschirr mit zusätzlichen Schnallungen.

1. Leinenführigkeit (15 Punkte)

Hörzeichen „Fuß“

Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen „Fuß“ freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein.

Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt geradeaus zu gehen, ohne zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritt den Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10 Schritte. In der normalen Gangart sind dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben; er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Die Kehrtwendung ist vom HF als Linkskehrtwendung zu zeigen.

Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen „Fuß“ gestattet. Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des HF zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine soll während des Führens in der linken Hand gehalten werden und muss lose durchhängen. Auf Anweisung des LR geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten. Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen.

Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei den Wendungen sind fehlerhaft.

Gruppe

Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit und in der Freifolge zu zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal rechts (z.B. in Form einer 8) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal je Durchgang in der Nähe einer Person anzuhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu verlangen. Das Loben des Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden Grundstellung erlaubt.

Kehrtwendung (180 °)

Die Durchführung der Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss aber jeweils als Linkskehrtwendung gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten um den HF herumgehen, oder die Kehrtwendung mit dem HF als Links-Wendung (Hund bleibt an der linken Seite des HF) zeigen.

2. Freifolgen (15 Punkte)

Hörzeichen „Fuß“

Auf Anordnung des LR wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der HF hängt sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in die vom Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem freifolgenden Hund sofort wieder in die Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1.

Schussabgabe (dieser Übungsteil entfällt bei der BHA/VT)

Die Schussabgabe erfolgt während der Freifolge auf der ersten Geraden und bei der Übung „Ablegen und Ablenkung“. Es werden zwei Schüsse Kaliber 6mm in einem Zeitabstand von 5 Sekunden abgegeben. Der 1. Schuss hat in einer Entfernung von ca. 15 Schritten zu erfolgen. Zeigt sich der Hund nicht neutral, steht aber noch im Gehorsam des HF, so ist dies bedingt fehlerhaft. Kann der HF den Hund nicht in das normale erwünschte Verhalten zurückbringen, so scheidet der Hund aus der Prüfung aus. Volle Punktzahl kann nur der Hund erhalten, der sich gegenüber allen Geräuschen neutral verhält. In Zweifelsfällen ist der LR verpflichtet, die Neutralität gegenüber dem Schuss in der Art festzustellen, dass er den HF auffordert, den Hund anzuleinen. In einer Entfernung von ca. 15 Schritt werden durch den LR erneut Schüsse abgegeben, wobei der Hund an durchhängender Leine zu stehen hat.

3. Sitzübung (10 Punkte)

Hörzeichen „Sitz“

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen „Sitz“ schnell zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritt bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Richters geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite Grundstellung ein. Wenn der Hund, anstatt zu sitzen, sich legt oder stehen bleibt, werden hierfür bis zu 5 Punkte abgezogen.

Gst.——————————-X—————————————————————–Halt

4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)

Hörzeichen „Platz“, „Hier“, „Fuß“

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen „Fuß“ geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen „Platz“ schnell hinzulegen. Ohne andere Einwirkungen auf den Hund und ohne sich umzudrehen, geht der HF noch 30 Schritt in gerader Richtung weiter, dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen „Fuß“ hat sich der Hund neben seinen HF zu setzen.

Gst.——————————-X—————————————————————–Halt

Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden bis zu 5 Punkte abgezogen.

5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)

Hörzeichen „Platz“, „Sitz“

Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund an einem vom LR angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab und zwar ohne die Führleine oder sonst einen Gegenstand beim Hund zu belassen. Der HF entfernt sich 30 Schritte und stellt sich mit dem Rücken zum Hund in dieser Entfernung auf. Während der Ablage hat der Hund ruhig liegen zu bleiben. Auf Richteranweisung tritt der HF an die rechte Seite seines Hundes und auf weitere Richteranweisung nimmt er ihn mit dem Hörzeichen „Sitz“ in die Grundstellung. Sitzt steht oder liegt der Hund unruhig, so erfolgt eine Teilbewertung. Ein Hund, der sich erhebt, sich setzt oder über eine Strecke kriecht, die länger als sein eigener Körper ist, hat die Übung nicht bestanden.

Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen sind fehlerhaft.

Hündinnen sind nach Möglichkeit getrennt abzulegen.

Ein Hund, der bei den Übungen 1 bis 5 nicht mindestens 70 % (42 Punkte) erreicht, scheidet von der weiteren Prüfung aus.

B) Prüfung im Verkehr

Allgemeines

Die nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten Umfeld innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der LR legt mit dem PL fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden.

Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teiles B nicht vergeben. Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr/Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich. Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den LR individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der LR ist berechtigt bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen bzw. zu variieren.

Prüfungsablauf

1. Begegnung mit Personengruppe

Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der LR folgt dem Team in angemessener Entfernung.

Der Hund soll an der linken Seite des HF an lose hängender Leine – mit der Schulter in Kniehöhe des HF – willig folgen.

Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu verhalten.

Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten. Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zeigen.

HF und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6 Personen, in der eine Person den HF anspricht und mit Handschlag begrüßt. Der Hund hat auf Anweisung durch HF neben ihm zu sitzen oder zu liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung ruhig verhalten.

2. Begegnung mit Radfahrern

Der angeleinte Hund geht mit seinem HF einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt HF und Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet.

Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.

3. Begegnung mit Autos

Der HF geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während HF und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird herunter gedreht und der HF um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des HF zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.

4. Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern

Der HF geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und HF entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen. Es ist statthaft, dass der HF seinen Hund während der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringt.

Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline Scater Hund und HF überholen und ihnen wieder entgegen kommen.

5. Begegnung mit anderen Hunden

Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich der Hund neutral zu verhalten. Der HF kann das Hörzeichen „Fuß“ wiederholen oder den Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringen.

6. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren

Auf Anweisung des LR begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt sich außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang.

Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.

Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritt am Prüfungshund vorbei.

Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu verhalten. Den vorbeigeführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne Angriffshandlung (starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.

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